• Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    10 Thesen zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss


  • Aktuellen Arbeitsstand zu ESRS Set 1

    EFRAG veröffentlicht Arbeitsstand zur Überarbeitung


  • Deloitte und DRSC Studie zur Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024

    Öffentliches Webinar zu den detaillierten Ergebnissen


Nachrichten

IASB veröffentlicht Änderungsstandard zu IAS 21

Der IASB hat am 13. November 2025 Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen veröffentlicht. Ziel der Änderungen ist es, klarzustellen, wie Unternehmen Abschlüsse von einer nicht-hochinflationären Währung in eine... mehr lesen

Nächste Termine

Titel Datum Ort
54. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
11.12.2025 - 11.12.2025 Berlin
45. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
12.12.2025 - 12.12.2025 Berlin
46. Sitzung FA Finanzberichterstattung
12.12.2025 - 12.12.2025 Berlin

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Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten repräsentieren soll, wird jedes Mitglied einem der folgenden Segmente zugeordnet:

Industrieunternehmen im vorgenannten Sinne sind auch Unternehmen, die sich mit Handel, Dienstleistungen etc. befassen.